Absicherung und Beratung

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Versicherungspaket – Notwendige Versicherungen für Vereine

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS 

Von unabhängigen Organisationen wird immer wieder bestätigt, dass die Vereinshaftpflicht, die Veranstalterhaftpflicht, die Vermögensschadenhaftpflicht / D&O und die Rechtsschutz-Versicherung notwendige Absicherungen für Vereine sind. Für diese Versicherungen haben wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT Rahmenvereinbarungen mit renommierten deutschen Versicherern geschlossen und im Vereins-Schutzbrief gebündelt.  

Im Überblick: Die Leistungen der im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Versicherungen

Vereins-Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Haftpflichtversicherung für Vereine deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch den Verein oder die für den Verein handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.

Praxisbeispiel:

  • Auf dem Vereinsgelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Deckungssummen aus unserer Rahmenvereinbarung

  • 30.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden per annum
  • 500.000 Euro für daraus resultierende Vermögensschäden per annum
  • 500.000 Euro für Ansprüche aus der Verletzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • 1.000.000 Euro für Mietsachschäden per annum
  • 100.000 Euro für Schlüsselschäden/Schlüsselverlust per annum

Selbstbehalt € 100 bis max. € 500

Highlights / Mitversichert sind:

  • Haftpflichtschäden als Eigentürmer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
  • Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
  • Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden
  • Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Der Verein als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für den Verein handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag des Vereins tätig. 

Praxisbeispiel:

  • Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Deckungssummen aus unserer Rahmenvereinbarung (SB €0)

  • 30.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden per annum
  • 500.000 Euro für daraus resultierende Vermögensschäden per annum

Selbstbehalt € 100 bis max. € 500

Highlights / Mitversichert sind:

  • Satzungs- und nicht satzungsgemäße Veranstaltungen
  • Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
  • Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
  • Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.

Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:

  • Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.

Praxisbeispiel D&O:

  • Ein Vorstandsmitglied verwendet zweckgebundene Fördergelder falsch. Die Gelder werden nun zurückgefordert. Übrigens: Für das Verschulden eines Organs können auch andere Organe des Vereins in Haftung genommen werden.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Deckungssummen aus unserer Rahmenvereinbarung

  • 2.500.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
  • 500.000 Euro D&O (bei Haushaltssumme 500.000 bis 5.000.000 Euro)
  • 250.000 Euro D&O (bei Haushaltssumme 100.000 bis 500.000 Euro)

Selbstbehalt € 0

Highlights / Mitversichert sind:

  • Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

Rechtsschutzversicherung auf einen Blick (optional)

Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist der Verein als juristische Person und alle für den Verein rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Vereins-Schutzbrief.

Praxisbeispiel:

  • Der Verein möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseigentum.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

Beitragssätze / Zusatzkosten:

  • +150 Euro pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
  • +250 Euro pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
  • +450 Euro pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)

Deckungssummen aus unserer Rahmenvereinbarung (SB €250)

  • 2.000.000 Euro per annum
  • 200.000 Euro Strafkaution (darlehensweise)
  • 100.000 Euro Weltdeckung (bis max. 12 Monate Aufenthalt ohne Unterbrechung)

Highlights / Mitversichert sind:

  • Schadenersatzansprüche
  • Arbeits-Rechtschutz
  • Sozialgerichts-Rechtschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
  • Straf-Rechtschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

Im Detail: Die Versicherungsbedingungen des Vereins-Schutzbriefs als PDF-Download

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind Vereine, ihre Vorstände und Mitglieder nicht durch den Staat geschützt? (“Ehrenamtsversicherung”) 

Sind sie nicht. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (typischerweise in Form einer Haftpflichtversicherung), greift eben NICHT bei Vorständen und Mitgliedern von Vereinen, sondern lediglich bei “sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten”. Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Mit der Vereinsarbeit hat das aber nichts zu tun. Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand haften für Ihren Verein. 

Vorstände sind doch durch das Gesetz vor Haftung mit dem Privatvermögen geschützt, oder? 

Nein, obwohl das leider immer wieder so dargestellt wird. Scheinbar informierte und wohlmeinende Vorstandskollegen haben sogar vom Paragraph 31 des BGB gehört, der angeblich verhindert, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften. Dem ist aber nur bedingt so. Könnte es vorkommen, dass Sie im Einzelfall grob fahrlässig handeln? Erhalten sie mehr als 840 Euro Entschädigung für Ihre Tätigkeit als Vorstand im Jahr? Hat Ihr Verein ein Vereinsvermögen, das möglicherweise nicht hoch genug ist, um mögliche Forderungen von Dritten zu begleichen? Haben Sie in Ihrer Tätigkeit als Vorstand auch mit Dritten zu tun, d.h. nicht nur Vereinsmitgliedern? Wenn Sie auch nur eine der Fragen mit ja beantwortet haben, haften Sie als Vorstand im Schadensfall mit einiger Wahrscheinlichkeit auch mit Ihrem Privatvermögen. 

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