Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer im Verein

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind für viele Vereine relevante Themen, die oft zu Unsicherheiten führen. Es ist wichtig zu verstehen, unter welchen Umständen Vereine steuerpflichtig sind und welche Steuern in welcher Höhe anfallen können. In diesem Dokument werden die steuerlichen Sphären des Vereins erläutert und die Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Aktivitäten dargestellt. Zudem wird aufgezeigt, wann eine Steuerpflicht besteht und wie sich Vereine optimal darauf vorbereiten können. Ziel ist es, Vereinen und ihren Vorständen eine klare Orientierung und Handlungsanweisungen zu geben.

 

Körperschaftsteuer im Verein: das Wichtigste auf einen Blick

  • Steuerliche Sphären: Vereine agieren in vier steuerlichen Sphären: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
  • Gemeinnützigkeit: Gemeinnützige Vereine profitieren von Steuerbefreiungen, sofern sie ihre Mittel ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwenden.
  • Körperschaftsteuer im Verein: Fällt an, wenn ein Verein steuerpflichtige Einkünfte erzielt, insbesondere im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  • Gewerbesteuer: Vereine sind gewerbesteuerpflichtig, wenn sie nachhaltig gewinnorientierte Tätigkeiten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausüben.
  • Steuersätze und Freibeträge: Für gemeinnützige Vereine gelten erhöhte Freibeträge; die Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 15 %, die Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde.
  • Buchführungspflichten: Genaues Führen von Aufzeichnungen ist essenziell, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Externe Hilfe: Bei Unsicherheiten sollten Vereine Steuerberater oder Rechtsanwälte zu Rate ziehen, um Rechtskonformität zu gewährleisten.

Die Herausforderung der steuerlichen Pflichten im Verein

Viele Vereine stehen vor der Herausforderung, ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen und korrekt zu erfüllen. Laut einer Studie haben über 50 % der kleinen Vereine Schwierigkeiten, die steuerlichen Anforderungen zu bewältigen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen gemeinnützigen und wirtschaftlichen Tätigkeiten führt häufig zu Unsicherheiten und potenziellen Steuerfallen.

Die vier steuerlichen Sphären des Vereins

1. Ideeller Bereich

Hierunter fallen alle Tätigkeiten, die unmittelbar dem Vereinszweck dienen, wie Mitgliedsbeiträge und Spenden. Diese sind steuerfrei, sofern sie satzungsgemäß verwendet werden.

2. Vermögensverwaltung

Aktivitäten, die unmittelbar den gemeinnützigen Zwecken des Vereins dienen und nicht in erster Linie der Erzielung von Einnahmen dienen, wie Eintrittsgelder für gemeinnützige Veranstaltungen. Auch diese sind steuerfrei, wenn sie satzungsgemäß verwendet werden.

3. Zweckbetrieb

Aktivitäten, die unmittelbar den gemeinnützigen Zwecken des Vereins dienen und nicht in erster Linie der Erzielung von Einnahmen dienen, wie Eintrittsgelder für gemeinnützige Veranstaltungen. Auch diese sind steuerfrei, wenn sie satzungsgemäß verwendet werden.

4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tätigkeiten, die über den ideellen Bereich, Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb hinausgehen und auf die Erzielung von Einnahmen abzielen, wie der Betrieb eines Vereinsheims oder Verkaufsstände bei Veranstaltungen. Diese unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, sofern die Einnahmen bestimmte Freibeträge überschreiten.

Steuerbefreiung der Körperschaftsteuer durch Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Vereine sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und ihre Einnahmen satzungsgemäß verwenden. Einnahmen aus dem ideellen Bereich und dem Zweckbetrieb sind in der Regel steuerfrei. Allerdings können Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten steuerpflichtig sein, wenn sie nicht dem gemeinnützigen Zweck dienen. Eine klare Trennung der Tätigkeitsbereiche ist daher entscheidend, um die Steuerbefreiung zu sichern.

Was zu tun ist: Sicherstellen, dass alle Einnahmen und Ausgaben den gemeinnützigen Zwecken des Vereins dienen und ordnungsgemäß dokumentiert werden

Wie man das tut:

  • Satzungskonforme Verwendung:
    Alle Mittel müssen satzungsgemäß verwendet werden.
  • Dokumentation:
    Jede finanzielle Transaktion muss detailliert dokumentiert und kategorisiert werden.
  • Steuerliche Überprüfung:
    Regelmäßige Überprüfung durch einen Steuerberater, um die Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung zu sichern.

Körperschaftsteuer im Verein

Die Körperschaftsteuer ist eine bedeutende Steuer, die auf die Erträge von juristischen Personen, einschließlich Vereinen, erhoben wird. Erträge aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unterliegen der Körperschaftsteuer, sofern diese die Freigrenze überschreiten. Eine genaue Identifikation der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge ist daher entscheidend, um steuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Was zu tun ist: Identifizieren, welche Einnahmen körperschaftsteuerpflichtig sind und die entsprechenden Steuersätze anwenden.

Wie man das tut:

  • Ermittlung der Einnahmen:
    Berechnen Sie die steuerpflichtigen Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bruttoeinnahmen von unter 45.000 Euro pro Jahr sind grundsätzlich nicht von der Körperschaftsteuer betroffen.
  • Anwendung des Steuersatzes:
    Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % auf den Ertrag (nicht die Einnahmen). Ermitteln Sie die fällige Steuer und führen Sie diese fristgerecht ab.
  • Nutzung von Freibeträgen:
    Gemeinnützige Vereine haben einen Freibetrag von 5.000 Euro.

Gewerbesteuer im Verein

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die Erträge von Unternehmen erhoben wird, und kann auch für Vereine relevant werden, wenn sie wirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausüben. Gemeinnützige Vereine sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, solange ihre Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenze von 45.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Sollte dieser Betrag überschritten werden, ist der Verein verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen.

Was zu tun ist: Prüfen, ob gewerbesteuerpflichtige Tätigkeiten vorliegen und die Gewerbesteuer berechnen.

Wie man das tut:

  • Ermittlung der Gewerbeeinnahmen:
    Berechnen Sie die Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten. Bruttoeinnahmen von unter 45.000 Euro pro Jahr sind grundsätzlich nicht von der Gewerbesteuer betroffen.
  • Freibeträge und Steuersatz:
    Nutzen Sie den Freibetrag von 5.000 Euro für gemeinnützige Vereine und wenden Sie den Gewerbesteuersatz an, der je nach Gemeinde variiert. Dieser wird auf den Ertrag (nicht auf die Einnahmen) angewendet.
  • Fristgerechte Zahlung:
    Stellen Sie sicher, dass die Gewerbesteuer fristgerecht an die zuständige Gemeinde abgeführt wird.

Dokumentation zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer im Verein

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist für Vereine entscheidend, um die Anforderungen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zu erfüllen. Sie gewährleistet eine transparente Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben, die für die Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte notwendig ist. Durch sorgfältige Buchhaltung können gemeinnützige Vereine sicherstellen, dass sie die Freigrenzen für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nicht überschreiten und Steuerbefreiungen nutzen. Lückenhafte Buchführung kann hingegen zu steuerlichen Nachteilen führen.

Was zu tun ist: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Einnahmen und Ausgaben.

Wie man das tut:

  • Transparente Buchführung:
    Nutzen Sie Buchhaltungssoftware, um alle Transaktionen genau zu erfassen.
  • Regelmäßige Überprüfung:
    Lassen Sie die Buchführung regelmäßig durch einen externen Prüfer überprüfen.
  • Aufbewahrungspflichten:
    Bewahren Sie alle relevanten Dokumente mindestens zehn Jahre lang auf.

Externe Hilfe und Haftungsrisiken

Vereine sollten bei Unsicherheiten zur Körperschafts- und Gewerbesteuer externe Hilfe in Anspruch nehmen, zum Beispiel durch einen Steuerberater. Dieser sorgt für korrekte Buchführung und sichert Steuerbefreiungen. Professionelle Beratung schützt zudem vor Haftungsrisiken, da Vorstandsmitglieder bei fehlerhaften Steuererklärungen oder Buchführungsfehlern persönlich haften können.

Was zu tun ist: Ziehen Sie bei komplexen steuerlichen Fragen externe Fachleute zu Rate.

Wie man das tut:

  • Steuerberater konsultieren:
    Bei Unsicherheiten in steuerlichen Fragen sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.
  • Rechtsberatung:
    Bei rechtlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Buchführung oder steuerlichen Pflichten ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert.
  • Haftpflichtversicherung:
    Schützen Sie den Vorstand durch eine geeignete Haftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor persönlichen Haftungsrisiken.

Fazit zur Gewerbesteuer & Körperschaftsteuer im Verein

Eine korrekte Einschätzung der Steuerpflicht und die Einhaltung steuerlicher Pflichten bei der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer im Verein sind essenziell für die finanzielle Gesundheit eines Vereins. Durch genaue Buchführung, regelmäßige Berichte und den Einsatz von Softwarelösungen können Vereine ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient verwalten. Externe Hilfe durch Fachleute ist in vielen Fällen sinnvoll, um Rechtskonformität zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.

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