Sponsoring für Vereine

Mitgliedsbeiträge, Spenden, staatliche oder private Fördermittel – Vereinsarbeit muss aus ganz verschiedenen Einnahmequellen finanziert werden. Die Corona Pandemie hat jedoch gezeigt, dass das nicht immer ausreicht. Viele Vereine suchen daher nach weiteren Finanzierungsalternativen. Auch das Sponsoring ist eine Möglichkeit, sich zusätzliche Gelder zu erschließen. Vorteil im Vergleich zu herkömmlichen Fördermitteln: Vereine können durch Sponsoren deutlich schneller ausreichende Budgets einsammeln, um konkrete Projekte umzusetzen. Aber wie funktioniert Sponsoring konkret – und welche Regeln gibt es? Dies erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Sponsoring für Vereine: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beim Sponsoring geht der Verein eine vertraglich definierte Geschäftsbeziehung in der Regel mit einem Unternehmen ein. Für die bereitgestellten Mittel muss er Gegenleistungen erbringen.
  • Das Erbringen einer Gegenleistung unterscheidet das Sponsoring deutlich vom Wesen einer Spende, die ohne Gegenleistung erbracht werden muss.
  • Sponsoring-Einnahmen zählen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und müssen grundsätzlich versteuert werden. Das gilt auch für Tauschgeschäfte (Barter Deals), bei denen kein Geldfluss stattfindet.
  • Beim Sponsoring dürfen gemeinnützige Vereine keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, sondern müssen dem Sponsor eine Rechnung stellen.
  • Hier finden Sie fundierte Informationen zum Thema Fördermittel für gemeinnützige Organisationen.
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Sponsoring für Vereine – Ein Geben & Nehmen

Sponsoring ist natürlich nicht neu in der Vereinswelt, im Gegenteil: In den meisten Sportarten etwa gibt es kaum einen Spitzenverein, der nicht große Summen über Sponsorenverträge einnimmt. Aber auch in kleinen Orts- oder Regionalvereinen kann dieses Modell eine unverzichtbare Stütze bei der Finanzierung der Vereinsarbeit sein. Wichtig ist, dass Vereine Einnahmen über Spenden und Einnahmen durch Sponsoring in ihrer Buchhaltung sauber abgrenzen.  

Was ist Sponsoring?

Sponsoring ist eine vertraglich definierte Geschäftsbeziehung zwischen dem Verein und dem Sponsor, die durch Leistung und Gegenleistung gekennzeichnet ist. Für seine in der Regel finanzielle Unterstützung erhält der Sponsor im Gegenzug vom Verein meist Werberechte für sein Unternehmen oder seine Person, etwa in Vereinsmedien, auf Vereinskleidung oder auf Veranstaltungen. Die Sponsorenleistung kann aber auch durch Eintrittskarten, freie Nutzungszeiten der Vereinsanlage oder andere geldwerte Vereinsleistungen kompensiert werden.

Sponsoring ohne Geld: Das Bartergeschäft

Auch ein Bartergeschäft (auch Barter Deal) kann ein Sponsoring sein. In dem Fall werden keine monetären Geldleistungen erbracht, sondern stattdessen Dienstleistungen, Produkte oder Werbeflächen miteinander getauscht. Viele Sponsoren bevorzugen dieses Modell, weil ihr finanzieller Aufwand dadurch geringer ist. Ein Beispiel: Die Metzgerei verpflichtet sich vertraglich für ein Jahr, den örtlichen Fußballverein bei Heimspielen mit insgesamt eintausend Grillwürsten für den Bratwurststand zu beliefern. Im Gegenzug erhält sie für die Saison eine Werbebande am Spielfeldrand und tritt als Hauptsponsor des jährlichen Familiensommerfestes auf.  Es entsteht ein Tauschhandel, von dem beide Seiten profitieren.

Voraussetzung: Ein Sponsorenvertrag im Verein

Für ein Sponsoring wird ein Werbe- oder Sponsorenvertrag geschlossen, der festlegt, in welchem Umfang der Verein von einem Sponsor Mittel erhält und welche Leistungen der Verein im Gegenzug erbringt. Auch die Dauer des Sponsorings, Modalitäten zur Kündigung oder Verlängerung sollten vertraglich festgelegt werden. Zudem bietet es sich an, Haftungsfragen zu klären, Nutzungsrechte z. B. an Bildern festzulegen und Regelungen für den Fall eines Ausfalls von Veranstaltungen zu treffen. Je klarer und transparenter die Bestimmungen im Sponsorenvertrag sind, umso weniger Anlass für Diskussionen geben sie im Nachhinein. Vereine sollten deshalb diese Verträge sorgsam aufsetzen und ggf. von einem Anwalt prüfen lassen. Meist reicht es, einen geprüften Mustervertrag zu entwerfen, der dann als Vorlage für die einzelnen Sponsorings dient.

Wie muss Sponsoring versteuert werden?

Da eine vertragliche Vereinbarung existiert, sind sowohl das klassische Sponsoring als auch das Bartergeschäft steuerpflichtig unter Berücksichtigung der Umsatzfreigrenze von aktuell 45.000 Euro pro Jahr. Das unterscheidet sie vom Spendenmodell, welches auf Freiwilligkeit beruht und bei dem keine Gegenleistung erwartet wird. Für Sponsoring-Maßnahmen dürfen gemeinnützige Vereine keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, sondern müssen dem Sponsor eine Rechnung stellen, unabhängig davon, ob sich der Sponsor mit finanziellen Mitteln, Sach- oder Dienstleistungen einbringt. Die Einnahmen fließen im Gegensatz zu einer freiwilligen Spende nicht in den ideellen Bereich, sondern müssen steuerpflichtig verbucht werden, entweder im Rahmen der Vermögensverwaltung oder des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.

Vor- und Nachteile beim Sponsoring:

VorteileNachteile
gut planbare, langfristige FinanzierungsmöglichkeitWasserdichter Vertrag sinnvoll
flexibel umsetzbar auch für einzelne Projekte/VeranstaltungenEinnahmen müssen versteuert werden
Hohe Summen möglichJe sensibler der Vereinszweck ist, desto kritischer wird die Einflussnahme von Sponsoren in der Öffentlichkeit wahrgenommen
Gegenleistung ohne finanzielles Risiko für den VereinEin Negatives Image des Sponsors kann auch die Reputation des Vereins nachhaltig beschädigen

Tipps:  

  • Erstellen Sie ein überzeugendes Sponsoring-Konzept, das mit konkreten Ideen individuell auf den Partner zugeschnitten ist und den Verein samt seinen Leistungen vorstellt.
  • Erstellen und pflegen Sie eine Datenbank mit allen Kontaktdaten der potentiellen und aktiven Sponsoren. Jeder Sponsor sollte einen festen Ansprechpartner auf Vereinsseite haben.
  • Pflegen Sie den Kontakt zu den Sponsoren und melden Sie sich in regelmäßigen Abständen. Es ist leichter ein bestehendes Sponsoring zu verlängern, als einen neuen Sponsor zu finden.

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