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Aufwandsentschädigung und Vergütung
Vereine können ehrenamtliche Tätigkeiten durch Aufwandsentschädigungen, wie die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale, honorieren und Auslagen erstatten.
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Vereine können ehrenamtliche Tätigkeiten durch Aufwandsentschädigungen, wie die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale, honorieren und Auslagen erstatten.
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