DER SCHUTZBRIEF DES
DEUTSCHEN EHRENAMTS.
BERATUNG UND ABSICHERUNG VON VERBÄNDEN, GGMBHS, GUGS UND STIFTUNGEN
Mit dem Schutzbrief des Deutschen Ehrenamts sichern Sie sich und Ihre gemeinnützige Organisation dreifach ab:
- Profitieren Sie von der juristischen Beratung durch unsere Fachanwälte;
- Sichern Sie mit den notwendigen Versicherungen das Vermögen der Organisation und Ihr Privatvermögen ab;
- Nutzen Sie das Wissen unseres Expertenteams.
Ihre gGmbH ist bereits teilweise abgesichert? Ihr Verband hat abhängige oder unabhängige Mitgliedsvereine? Ihre Stiftung befindet sich gerade in Gründung? Gerne arbeiten wir mit Ihnen an einer auf Sie zugeschnittenen Lösung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Warum ist ein Schutzbrief wirklich notwendig?
Verbände, gGmbHs, gUGs und Stiftungen haften, wenn Sie für Schäden verantwortlich sind, ganz gleich ob es sich um Haftpflichtschäden oder Schäden aus Fehlern bei der Führung der Organisation. Auch Vorstand und Geschäftsführung haften grundsätzlich unbeschränkt, d.h. mit dem kompletten Privatvermögen.
Unabhängige Organisationen empfehlen drei Strategien, um das mit der Führungstätigkeit verbundene Risiko zu minimieren:
- Für die richtige Absicherung sorgen
Bei uns: alle notwendigen Versicherungen sind enthalten - Zugang zu Fachleuten in Recht und Steuern
Bei uns: Rechts- und Steuerrechtsberatung immer inklusive - Für Kompetenz in Vorstand und Geschäftsführung sorgen
Bei uns: Beratung durch unser Expertenteam
Ideale Absicherung und Beratung für Ihre Organisation
Versicherungspaket
bestehend aus den notwendigen Versicherungen, z.B.: Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, D&O-Versicherung, Haftpflicht-Versicherung und Veranstalterhaftpflicht-Versicherung und der Rechtsschutz-Versicherung.
Juristische Beratung
durch unsere Fachanwälte bei Fragen zu Recht und Steuerrecht, inklusive Prüfung wichtiger Verträge, z.B. Arbeitsverträge, Satzung.
Beratung Geschäftsführung / Vorstand
durch unser Team von Experten bei der täglichen Führung Ihrer Organisation. Wir besitzen Erfahrung in der Führung vielfältiger Organisationen – Ihr Anliegen ist daher bei uns in guten Händen.
Ab €299,- im Jahr
Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer macht es möglich, Ihnen besonders attraktive Preise zu bieten.
DIE VORTEILE DES SCHUTZBRIEFS AUF EINEN BLICK
Wir sichern Ihren Verband, Ihre gGmbH, Ihre gUG oder Ihre Stiftung und Sie als Geschäftsführer ab, arbeiten gemeinsam mit Ihnen und unseren Juristen daran, dass es gar nicht erst zu Haftungsfällen kommt, und stehen Ihnen und Ihren Vorstandskollegen mit unserer eigenen jahrelangen Erfahrung im Ehrenamt zur Seite.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Juristische Beratung
Bei uns: rechtssichere Beratung in allen relevanten Themen - Versicherungsumfang
Bei uns: alle notwendigen Versicherungen sind enthalten - Deckungssummen
Bei uns: bis zu 30 Mio. Euro Deckungssumme über Rahmenvereinbarung mit renommiertem Versicherer
DIE JURISTISCHE UND STEUERRECHTLICHE BERATUNG – ENTHALTEN IM SCHUTZBRIEF DES DEUTSCHEN EHRENAMTS
- Rechtliche Erstberatung der Geschäftsführung und der Vorstandsmitglieder bei Tätigkeiten im Rahmen des Organisationszwecks z.B. zu Arbeitsrecht, Datenschutz, Vertragsrecht, Mitgliederversammlungen
- Steuerrechtliche Beratung im Bereich Umsatzsteuer, Gemeinnützigkeit, Lohnsteuer, Sponsoring, Spendenbescheinigungen, etc.
- Prüfung von Satzungen und Unterstützung bei Satzungsänderungen
- Prüfung von wichtigen Verträgen, z.B. Arbeitsverträge
Sie erhalten Ihre Antwort in Schriftform, je nach Thema üblicherweise innerhalb von 72 Stunden.
Die Bedingungen der im Schutzbrief
enthaltenen Versicherungen
Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Haftpflicht-Versicherung für Organisationen deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch die Organisation oder die für die Organisation handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.
Praxisbeispiel:
Auf dem Gelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
- Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
- Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
- Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Organisation als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für die Organisation handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag der Organisation tätig.
Praxisbeispiel:
Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
- Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
- Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick
Enthalten im Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter der Organisation bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden der Organisation. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe der Organisation vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands / Geschäftsführers. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand bzw. die Geschäftsführer gesamtschuldnerisch haften. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands / Geschäftsführers müssen unter Umständen alle Vorstände / Geschäftsführer uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:
Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.
Praxisbeispiel D&O:
Ein Vorstandsmitglied / Geschäftsführer verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt die Organisation eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied / Geschäftsführer, auch um die Gemeinnützigkeit der Organisation zu erhalten.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssummen
- € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
- € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
- € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
- € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.
Selbstbehalt € 0
Highlights / Mitversichert sind:
- Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber der Organisation (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Organisation und Vorstand adäquat über die Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Organisation und Vorstand / Geschäftsführung adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Rechtsschutz-Versicherung – optional im Schutzbrief enthalten
Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist die Organisation als juristische Person und alle für die Organisation rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Schutzbrief.
Praxisbeispiel:
Eine Organisation möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Beitragssätze / Zusatzkosten im Vereins-Schutzbrief:
- + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
- + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
- + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)
Ihre Deckungssumme
- € 2 Mio. per annum
Selbstbehalt € 250
Highlights / Mitversichert sind:
- Schadenersatzansprüche
- Arbeits-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
- Straf-Rechtschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Deckungssummen der im Schutzbrief enthaltenen Versicherungen?
HAUSHALTSSUMME < €100.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG*** |
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | €15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung** | € 100.000 | € 0 |
Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
HAUSHALTSSUMME €100.001 BIS €500.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | €15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 250.000 | € 0 |
Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
HAUSHALTSSUMME €500.001 BIS € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | €15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 500.000 | € 0 |
Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | €15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 1 Mio. | € 0 |
Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
*) Die Haushaltssumme entspricht den Jahreseinnahmen der Organisation vor Abzug von Kosten.
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Organisation und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
- Der Deckungsschutz erfolgt über eine Rahmenvereinbarung bei renommiertem deutschen Versicherern
- Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen
- Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Haftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Bereiche sind in der Rechtsberatung des Schutzbriefs enthalten?
AUSZUG AUS DEN IM SCHUTZBRIEF DES DEUTSCHEN EHRENAMTS ENTHALTENEN RECHTSFELDERN:
Fragen zu:
- Rechten und Pflichten der Organisation als juristische Person und deren Vorstands
- Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung, Beschlüssen, Organisation ohne Vorstand
- Rechtsformen
- Gründung und Auflösung, inkl. Eintragung in das Vereins- und Handelsregister
- Entlohnung von Vorstand, Mitgliedern / Angestellten und ehrenamtlichen Helfern
- Kündigung von Mitarbeitern, sonstige arbeitsrechtliche Fragen
- Datenschutz und DSGVO
- Urheber- und Medienrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Prüfung von:
- Satzung, Satzungsänderungen und Geschäftsordnung
- Miet- und Pachtverträgen
- Arbeitsverträgen und Kündigungsschreiben
Unsere Organisationen sind mit Rechtsberatung im Rahmen des Schutzbriefs hochzufrieden. In seltenen Fällen kann es jedoch zu Situationen kommen, in denen wir nicht weiterhelfen können, z.B. bei Bezug zu ausländischem Recht oder spartenspezifischen Rechtsfeldern.
Welche Bereiche sind in der Steuerrechtsberatung des Schutzbriefs enthalten?
AUSZUG AUS DEN IM SCHUTZBRIEF DES DEUTSCHEN EHRENAMTS ENTHALTENEN FELDERN DES STEUERRECHTS:
Fragen zu:
- Auskunftspflichten ggü. dem Finanzamt
- Spendenbescheinigungen, Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Übungsleiterfreibeträgen, Übungsleiterpauschalen, Ehrenamtspauschalen
- Steuerarten, z.B. Umsatzsteuer und Lohnsteuer (jedoch ohne Auslandsbezug)
- Gemeinnützigkeit
- Sponsoring
- Der Transparenz halber: Ihren Steuerberater können wir leider nicht ersetzen
Unsere Organisationen sind mit der Steuerrechtsberatung im Rahmen des Schutzbriefs hochzufrieden. In seltenen Fällen kann es jedoch zu Situationen kommen, in denen wir nicht weiterhelfen können, z.B. bei Bezug zu ausländischem Steuerrecht oder spartenspezifischen Steuerfragen.
Wer in einer Organisation (Verband, Stiftung, gGmbH und gUG) ist durch den Schutzbrief abgesichert?
Durch den Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für die Organisation Tätige in ihrer Tätigkeit für die Organisation abgesichert.
Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT sind überzeugt, für Verbände, gGmbHs, gUGs und Stiftungen ein außergewöhnlich gutes Angebot geschaffen zu haben.