Der zweite Vorsitzende eines Verein
Die Vorstandschaft besteht meist aus zwei bis fünf Mitgliedern, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Ein wichtiges Organ bildet dabei auch der 2. Vorstand eines Vereins. Er ist in erster Linie der Stellvertreter des 1. Vorstands und muss damit gleichermaßen über alle Vorgänge, Prozesse und Abläufe informiert sein. Bei Ausfall oder bis zu einer Neuwahl muss der zweite Vorsitzende in der Lage sein, die Vereinsgeschäfte weiterzuführen. Außerdem sorgt er mit den anderen Vorstandsmitgliedern gemeinsam dafür, dass die demokratischen Prinzipien der vereinstragenden Gesellschaft eingehalten werden.
Der Posten des zweiten Vorsitzenden
In der Regel wird der Posten des 2. Vorstands von einer Person übernommen. Bei großen Vereinen, die beispielsweise eine Vielzahl an Arbeitsfeldern zu bewältigen haben, kann es aber auch vorkommen, dass zwei oder mehr Personen als zweiter Vorsitzende fungieren. Umso wichtiger ist es, dass 1. und 2. Vorstand (unabhängig davon, ob von einer oder mehreren Personen gebildet) unter bestimmten Kriterien zusammenarbeiten. Bedeutende Pfeiler der Zusammenarbeit sind dabei Offenheit, Ehrlichkeit, Transparenz, ein konstruktiver und objektiver Informationsaustausch sowie ein vertrauensvolles Miteinander.
Die Aufgaben des 2. Vorstands
Die Hauptaufgabe des 2. Vorstands eines Vereins liegt in der Vertretung des Vorsitzenden bei Verhinderung. Aber auch hier lassen sich die Aufgabenfelder weiter differenzieren:
Hauptaufgaben des 2. Vorstands
Der 2. Vorstand eines Vereins ist nicht nur die Vertretung des Vereins bei Verhinderung des 1. Vorstands. Vielmehr übernimmt auch er in diesem Zuge das Gewährleisten und Erfüllen des satzungsgemäßen Zwecks. Er unterstützt bei der Repräsentation des Vereins nach Innen und Außen und wird auf diese Weise ebenso zum Bindeglied zwischen Verein und Öffentlichkeit. Hinzu kommt eine unterstützende Tätigkeit in der strategischen Planung der Vereinszukunft sowie der Formulierung und Realisierung von Visionen. Das bedeutet weitere Einzelaufgaben, die auf den 2. Vorstand zukommen:
- Überwachen, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchgeführt werden
- Abteilungsleiter bei organisatorischen Fragen betreuen
- Weiterbildungsmaßnahmen für Vereinsmitglieder planen
Darüber hinaus sind folgende Aufgabenbereiche typisch für den 2. Vorstand des Vereins:
- Sachaufgaben
Dabei geht es vor allem um die Abwicklung laufender Geschäfte sowie das Erledigen des Schriftverkehrs, häufig über die Geschäftsstelle. Die Bearbeitung von Ehrenanträgen sowie die Betreuung des Archivs fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des 2. Vorstands.
- Entscheidungsaufgaben
Der 2. Vorstand ist bei zahlreichen Entscheidungen in direkter Zusammenarbeit mit dem 1. Vorstand beteiligt. Gemeinsam liegt so die Entscheidung über alle relevanten Vereinsangelegenheiten in deren Händen. Damit ist der 2. Vorsitzende immer auch in einer beratenden Funktion für den 1. Vorsitzenden, um diesen bei allen Angelegenheiten des Vereinslebens zu unterstützen.
- Planungsaufgaben
Unterstützung bei der laufenden Optimierung des Organisationssystems innerhalb des Vereins und Übernahme von Verantwortung bei der positiven Darstellung des Vereins im gesellschaftspolitischen Bereich.
- Personalaufgaben
Der 2. Vorstand stellt sicher, dass alle Vereinsmitglieder auf einem entsprechenden Aus- und Weiterbildungsstand sind, um die Tätigkeiten zufriedenstellend ausführen zu können. Auch steht es ihm zu, in mündlicher oder schriftlicher Form Anweisungen für die Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder zu geben. Die die Mitgliederbetreuung liegt ebenfalls häufig in den Händen des 2. Vorstands – auch dann, wenn es um schlichtende Gespräche bei Konflikten der Vereinsmitglieder untereinander geht.
- Kontrollaufgaben
Der 2. Vorstand unterstützt den ersten Vorsitzenden bei der Kontrolle der Pflichterfüllung.
- Legitimierende Aufgaben
Dem 2. Vorstand steht es zu, Anschaffungen zu veranlassen oder zu unterschreiben, die bei maximal 2.500€ liegen. Zudem hat er eine Unterschriftsberechtigung bzw. Gegenzeichnung bei rechtlichen, finanziellen und amtlichen Vereinsvorgängen.
Der 2. Vorstand – ein gewähltes Amt
Der 2. Vorstand wird, wie auch die anderen Vorstandmitglieder, bei der Mitgliederversammlung gewählt und übernimmt damit eine ehrenamtliche Position innerhalb des Vereins. Meist beläuft sich die Amtszeit auf 2 bis 3 Jahre, allerdings ist dies eine interne Angelegenheit, die entsprechende Regelung in der Vereinssatzung findet. Die Amtszeit des zweiten Vorstands beginnt mit der Annahme der Wahl und endet entsprechend mit Ablauf der festgelegten Amtszeit. Darüber hinaus hat der 2. Vorstand stets die Möglichkeit, seine Amtszeit vorzeitig zu beenden und den Posten abzugeben.
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:
Vereinsrecht
Haben Sie an alles gedacht? Überprüfen Sie jetzt alle wichtigen Punkte.
Der Vorstand
Für mehr Informationen über das Thema, klicken Sie hier.
Haftung des Vereinsvorstand
Hier haben wir Ihnen alles zusammengefasst, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.