Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vereins-Schutzbrief
A) Anwendungsbereich
In diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen dazu, für wen und für welche Angebote diese folgenden Geschäftsbedingungen gelten. Wir, das Deutsche Ehrenamt, bieten den sog. Vereins-Schutzbrief an. Dieser richtet sich an Vereine und Verbände, aber auch an Stiftungen, gGmbHs oder gUGs. Ziel des Vereins-Schutzbriefs ist, die Vereins- und Vorstandsarbeit durch Versicherungs- und Beratungsleistungen zu unterstützen.
§1 Allgemeines
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit uns, DEUTSCHES EHRENAMT Service GmbH, Mühlfelder Straße 20, 82211 Herrsching am Ammersee (im Folgenden „Anbieter“ oder „Wir“) betreffend einen sog. „Vereins-Schutzbrief“.
- Einer Einbeziehung von Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
- Maßgebend sind die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen.
- Weiterer Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und uns sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen, vgl. § 6.
§2 Persönlicher Anwendungsbereich – keine Verbraucher
- Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Vereinen, Verbänden, Stiftungen gGmbHs, gUGs oder sonstigen juristischen oder natürlichen Personen, soweit der Abschluss des Vertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt und diese keine Endverbraucher sind (im Folgenden „Kunde“).
- Das Angebot des „Vereins-Schutzbriefs“ richtet sich nicht an Verbraucher. Der Kunde bestätigt im Rahmen seiner Bestellung, nicht als Verbraucher zu handeln. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass Vorstandsmitglieder, die den Vereins-Schutzbrief für den Verein abschließen, nicht als Verbraucher handeln. Dasselbe gilt für Vorstandsmitglieder eines noch nicht eingetragenen Vereins (sog. Vorverein).
§ 3 Persönlicher Anwendungsbereich – Ausschluss bestimmter Organisationen
- Das Angebot des „Vereins-Schutzbriefs“ richtet sich nicht an
a) Profi-Sportvereine, vgl. § 3 (2),
b) politische Vereine oder sonstige Körperschaften, die politische Zwecke verfolgen, vgl. § 3 (2),
c) Lohnsteuerhilfevereine,
d) Vereine oder sonstige Körperschaften, die Ihren Vereinssitz außerhalb Deutschlands haben,
e) Vereine oder sonstige Körperschaften, die Gewalt verharmlosen oder verherrlichen,
f) Vereine oder sonstige Körperschaften, deren Handeln und/oder Ansichten nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht. - Profi-Sportvereine im Sinne des § 3 (1) lit. a) sind Vereine, bei denen die Ausübung des Sports auch eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit darstellt.
- Politische Vereine im Sinne des § 3 (1) lit. b) sind Vereine für uns dann, wenn sie anstreben, dauerhaft Einfluss auf verbindliche Entscheidungen über öffentliche Angelegenheiten zu nehmen.
- Der Kunde bestätigt im Rahmen seiner Bestellung, keine der unter § 3 (1) lit. a) bis f) genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
- Sollte ein Vertragsschluss zustande kommen, obwohl einer oder mehrere der unter § 3 (1) lit. a) bis f) genannten Voraussetzungen erfüllt sind, sind wir jederzeit zur fristlosen Kündigung gem. § 19 berechtigt.
- Die abschließende Beurteilung, insbesondere ob die Voraussetzungen der § 3 (1) lit. e) und lit. f) erfüllt sind, obliegt uns. Sollten wir – auch zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss – zu der Einschätzung kommen, dass der Kunde eine solche Organisation ist, sind wir jederzeit zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gem. § 19 berechtigt.
B) Zustandekommen des Vertrages
In diesem Teil finden Sie alle Informationen dazu, wie, wann und über welche Wege ein Vertrag mit uns zustande kommt.
§ 4 Vertragsschluss über Website
- Die Präsentation und Bewerbung des „Vereins-Schutzbriefes“ auf unserer Website oder in sonstiger Form, z.B. in Broschüren, auf Flyern, stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar.
- Mit dem Absenden eines Auftrags durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig abschließen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Kunde ist an das Angebot für die Dauer von einer Woche nach Abgabe des Angebots gebunden.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dem Kunden bezugnehmend auf dessen Angebot die Zugangsdaten zum Mitgliederportal des Deutschen Ehrenamt per E-Mail zusenden (im Folgenden „Vertragsschluss“). Die vorherige E-Mail, die lediglich eine Eingangsbestätigung enthält, stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
- Hat der Kunde die Option gewählt, dass der Vereins-Schutzbrief zu „sofort“ abgeschlossen wird, besteht ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Versicherungsschutz und der Kunde kann sämtliche Leistungen des Deutschen Ehrenamt im Mitgliederbereich nutzen sowie die Rechts- und Vorstandsberatung in Anspruch nehmen. Auf den Zugang der postalisch versandten schriftlichen Unterlagen kommt es insofern nicht an.
- Hat der Kunde die Option gewählt, dass der Vereins-Schutzbrief zu einem in der Zukunft liegenden, von ihm gewählten Datum beginnt, besteht der Versicherungsschutz ab dem gewählten Datum. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde sämtliche Leistungen des Deutschen Ehrenamt im Mitgliederbereich nutzen sowie die Rechts- und Vorstandsberatung in Anspruch nehmen. Dieser Zeitpunkt ist für die Berechnung des Jahresbeitrages maßgeblich, vgl. § 15 (4). Auf den Zugang der postalisch versandten schriftlichen Unterlagen kommt es insofern nicht an.
§5 Vertragsschluss über E-Mail, Post oder Fax
- Die Präsentation und Bewerbung des „Vereins-Schutzbriefes“ auf unserer Website oder in sonstiger Form, z.B. in Broschüren, auf Flyern, stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar.
- Mit dem Versand des Offline-Antrags „Antrag zum Vereins-Schutzbrief“ und dem Eingang bei uns gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Kunde ist an das Angebot für die Dauer von einer Woche nach Versand gebunden.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn wir dem Kunden bezugnehmend auf dessen Angebot die Zugangsdaten zum Mitgliederportal des Deutschen Ehrenamt per E-Mail zusenden (im Folgenden „Vertragsschluss“). Die vorherige E-Mail, die lediglich eine Eingangsbestätigung enthält, stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
- Hat der Kunde die Option gewählt, dass der Vereins-Schutzbrief zu „sofort“ abgeschlossen wird, besteht ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Versicherungsschutz und der Kunde kann sämtliche Leistungen des Deutschen Ehrenamt im Mitgliederbereich nutzen sowie die Rechts- und Vorstandsberatung in Anspruch nehmen. Auf den Zugang der postalisch versandten schriftlichen Unterlagen kommt es insofern nicht an.
- Hat der Kunde die Option gewählt, dass der Vereins-Schutzbrief zu einem in der Zukunft liegenden, von ihm gewählten Datum beginnt, besteht der Versicherungsschutz ab dem gewählten Datum. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde sämtliche Leistungen des Deutschen Ehrenamt im Mitgliederbereich nutzen sowie die Rechts- und Vorstandsberatung in Anspruch nehmen. Dieser Zeitpunkt ist für die Berechnung des Jahresbeitrages maßgeblich, vgl. § 15 (4). Auf den Zugang der postalisch versandten schriftlichen Unterlagen kommt es insofern nicht an.
C) Wesentliche Bestimmungen des „Vereins-Schutzbriefs“ zu den Versicherungsleistungen
In diesem Teil finden Sie Informationen zu den wesentlichen Bestimmungen, die im Rahmen des Vereins-Schutzbriefes gelten und die Versicherungsleistungen des Anbieters betreffen. Wir selbst sind kein Versicherer, sondern haben für unsere Kunden eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherungsanbieter geschlossen. Über diese Vereinbarung werden unsere Kunden in den Versicherungsschutz einbezogen und abgesichert. Das bedeutet, dass für unsere Kunden die vom Versicherungsanbieter gestellten Versicherungsbedingungen gelten. Wir selbst haben auf diese Bedingungen sowie auf die Übernahme etwaiger Kosten keinen Einfluss. Selbstverständlich kümmern wir uns aber für unsere Kunden um die Abwicklung von Schadensfällen.
Um unseren Kunden stets den besten Versicherungsschutz zu bieten, kann es sinnvoll sein, den Versicherungsanbieter zu wechseln. Sollten sich daraus wesentliche Änderungen ergeben, werden wir unsere Kunden hierüber selbstverständlich rechtzeitig informieren.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten beider Parteien
- Die Einzelheiten zu den Pflichten, Obliegenheiten und Rechten der Parteien ergeben sich aus den jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen. Dies umfasst die auf der Website im Mitgliederbereich abrufbaren
a) Versicherungsbedingungen zur Vereinshaftpflicht,
b) Versicherungsbedingungen zur Veranstalter-Haftpflicht,
c) Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflicht,
d) ggfls. Versicherungsbedingungen zur D&O (falls gewählt),
e) ggfls. Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutz-Versicherung (falls gewählt). - Diese Versicherungsbedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Etwaige mündliche oder schriftliche Aussagen von uns oder dem Versicherer hinsichtlich der Versicherungsbedingungen, die vor Vertragsschluss gemacht wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages und insofern nicht verbindlich.
- Die Versicherungsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Das bedeutet, dass der Kunde sich regelmäßig über mögliche Änderungen der Versicherungsbedingungen informieren muss. Bei wesentlichen Änderungen der Versicherungsbedingungen informieren wir den Kunden rechtzeitig.
- f) Im Falle des Widerspruchs zwischen den Versicherungsbedingungen und diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere den Regelungen in diesem Abschnitt C), haben die Regelungen in den Versicherungsbedingungen Vorrang.
§ 7 Schaden, Meldepflichten
- Die Einzelheiten über die Absicherung von Schäden ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
- Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden und/oder schadensrelevante Sachverhalte, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. § 4 (3) bzw. § 5 (3) beim Kunden bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob wir ausdrücklich um Auskunft gebeten haben.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss über Schäden und/oder schadensrelevante Sachverhalte zu unterrichten, die in den letzten fünf (5) Jahren zu einer Kündigung einer Vorversicherung geführt haben. Dies gilt unabhängig davon, ob wir ausdrücklich um Auskunft gebeten haben.
- Schäden und/oder schadensrelevante Sachverhalte müssen unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von einer (1) Woche ab Kenntnis beim Kunden, in Textform (per E-Mail ausreichend) an service@deutsches-ehrenamt.de oder über die entsprechende Stelle im Mitgliederportal auf unserer Website gemeldet werden. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der Versicherungsleistungen.
- Wir sind nicht der Versicherer der Kunden und entscheiden nicht abschließend über die Kostenübernahme im Schadensfall. Wir haben auch keinen Einfluss auf die konkrete Bearbeitung (insbesondere die Dauer) einer Anfrage durch den Versicherer. Wir verpflichten uns aber, diese schnellstmöglich an den Versicherer weiterzuleiten und in regelmäßigen Abständen den Sachstand abzufragen.
§ 8 Veranstaltungen, Meldepflichten
- Die Einzelheiten über die Absicherung von Veranstaltungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
- Folgende Veranstaltungen müssen spätestens zwei (2) Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung in Textform an service@deutsches-ehrenamt.de oder über die entsprechende Stelle im Mitgliederportal auf unserer Website gemeldet werden:
a) Veranstaltungen jeglicher Art, bei denen mehr als 1.000 Teilnehmer erwartet werden,
b) Veranstaltungen jeglicher Art, bei denen der Kunde fremde Räumlichkeiten oder Örtlichkeiten mietet bzw. nutzt,
c) Veranstaltungen jeglicher Art, die der Kunde als Veranstalter im Ausland durchführt. - Im Falle der Durchführung einer Veranstaltung nach § 8 (2) lit. b) muss der Kunde vor der Veranstaltung ein Übergabeprotokoll anfertigen und dieses in Textform (E-Mail ausreichend) vor Beginn der Veranstaltung an service@deutsches-ehrenamt.de oder über die entsprechende Stelle im Mitgliederportal auf unserer Website senden. Auf die Zusendung des Übergabeprotokolls kann nur mit vorheriger Zustimmung durch uns in Textform verzichtet werden.
- Wenn der Kunde diese Bedingungen aus § 8 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der Versicherungsleistungen.
§ 9 Meldepflichten zu Haushaltssumme und Mitgliederzahl
- Der Kunde ist verpflichtet, vor und bei Vertragsschluss seine Haushaltssumme iSd Absatz 2 sowie ggfls. seine Mitgliederzahl im Rahmen der auf unserer Website bzw. unserem Antragsformular vorgegebenen Preisstaffel anzugeben.
- Die Haushaltssumme in diesem Sinne umfasst sämtliche Einnahmen des Kunden innerhalb eines Geschäftsjahres; heranzuziehen ist mindestens die Haushaltssumme des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres. Falls für das laufende Geschäftsjahr Erhöhungen der Haushaltssumme erwartet oder geplant sind, ist mindestens die erwartete – höhere – Haushaltssumme anzugeben. Bei neu gegründeten Vereinen ist für das erste Beitragsjahr die erwartete Haushaltsumme anzugeben. Alternativ kann ein Verein freiwillig eine höhere Haushaltssumme angeben, z.B., um von der vollständigen D&O-Versicherung zu profitieren, die Vereinen mit einer gemeldeten Haushaltssumme von mehr als €100.000 zur Verfügung steht.
- Die Mitgliederzahl in diesem Sinne umfasst sämtliche beim Verein gemeldeten Mitglieder. Ausgenommen hiervon sind passive Mitglieder und Mitglieder, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Meldung nicht vollendet haben. Eine Familienmitgliedschaft ist als ein (1) Mitglied zu zählen.
- Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Vertragsverhältnisses eine Erhöhung der Haushaltssumme und/oder der Mitgliederzahl unverzüglich mitzuteilen.
- Im Falle der Erhöhung der Jahreseinnahmen und/oder der Mitgliederzahl wird der Beitrag rückwirkend für das laufende Vertragsjahr erhöht. Der Kunde ist verpflichtet, die Differenz auf Aufforderung zu bezahlen.
- Im Falle der Reduzierung der Jahreseinnahmen und/oder der Mitgliederzahl wird eine entsprechende Anpassung im folgenden Vertragsjahr erfolgen.
- Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen sind wir berechtigt, unsere Leistungen bis zur vollständigen Korrektur und Nachzahlung gem. § 21 zurückzuhalten und/oder das Vertragsverhältnis gem. § 19 (2) fristlos zu kündigen.
§ 10 Folgen bei Mehrfachversicherung
- Der Kunde muss sich vor Vertragsschluss informieren, ob bereits bei einem anderen Unternehmen Versicherungsschutz für dieselben Interessen besteht.
- Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung, also des Eintretens einer sog. Mehrfachversicherung, besteht kein Recht für den Kunden, den Vertrag teilweise (einzelne im Vereins-Schutzbrief enthaltene Versicherungen) oder ganz zu kündigen.
- Das Kündigungsrecht gem. § 19 bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Nichtverfügbarkeit der Leistung
- Die von uns mit dem Versicherer geschlossene Vereinbarung beinhaltet ggfls. eine Jahreshöchstleistung, d.h. eine Deckungssumme, die der Versicherer maximal erbringt. Sobald die Jahreshöchstleistung überschritten ist, besteht kein Anspruch auf Schadensdeckung gegenüber dem Versicherer.
- Wir werden daher mit dem Versicherer an einer Erhöhung der Jahreshöchstleistung arbeiten, sobald 50% der Jahreshöchstleistung bereits zur Auszahlung gelangt sind.
- Wir werden unsere Kunden zudem informieren, wenn trotz einer angestrebten Erhöhung 75% der Jahreshöchstleistung bereits zur Auszahlung gelangt sind. In diesem Fall ist der Kunde zum Rücktritt nach den folgenden Maßgaben berechtigt.
a) Der Rücktritt muss innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich erklärt werden.
b) Das Schreiben ist an unseren Sitz zu adressieren.
c) Nach wirksamem Rücktritt werden die Leistungen rückabgewickelt. Das bedeutet, dass wir die Gebühren für das betroffene Jahr anteilig zurückerstatten; gleichzeitig entfällt der Versicherungsschutz für dieses Jahr. Etwaig bereits geleistete Versicherungsleistungen sind zurückzuerstatten.
D) Wesentliche Bestimmungen des „Vereins-Schutzbriefs“ zur Rechts- und Vorstandsberatung sowie zu den bereitgestellten Inhalten
In diesem Teil finden Sie Informationen zu den wesentlichen Bestimmungen, die im Rahmen des Vereins-Schutzbriefs gelten und die Rechtsberatung, die Vorstandsberatung sowie die Inhalte auf unserer Webseite und im Mitgliederbereich betreffen.
§ 12 Rechtsberatung
- Die Rechtsberatung wird von Kanzleien durchgeführt, die wir beauftragen („Partnerkanzleien“). Es besteht kein Anspruch auf Beratung durch eine vom Kunden gewünschte Kanzlei.
- Die Rechtsberatung umfasst eine Erstberatung in Textform, die für verschiedene Sachverhalte in Anspruch genommen werden kann.
- Die Häufigkeit der Inanspruchnahme der Rechtsberatung ist nicht pauschal begrenzt. Wir behalten uns aber vor, den Kunden im Falle einer übermäßigen Inanspruchnahme von der Rechtsberatung auszuschließen. Eine übermäßige Inanspruchnahme liegt vor, wenn der Kunde die Rechtsberatung häufiger in Anspruch nimmt als 98% der sonstigen Kunden im gleichen Zeitraum. Der Ausschluss erfolgt zunächst temporär für einen von uns festgelegten Zeitraum. Im Falle einer darauffolgenden erneuten übermäßigen Inanspruchnahme sind wir berechtigt, den Vertrag gem. § 19 (2) fristlos zu kündigen.
- Für eine Rechtsberatung, die über den Umfang einer Erstberatung hinausgeht und/oder eine außergerichtliche und/oder gerichtliche Vertretung umfasst, ist eine gesonderte Mandatierung der Partnerkanzleien möglich.
- Es handelt sich bei der Rechtsberatung um eine erste fachliche Einschätzung der Rechtsangelegenheit, in denen die Partnerkanzleien die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte aufzeigen. Dies stellt eine pauschale, überschlägige Rechtsberatung dar, die keinen Anspruch auf eine vollständige rechtliche Beurteilung oder abschließende Einschätzung haben kann.
- Ein Anspruch des Kunden gegenüber der Partnerkanzlei wegen Pflichtverletzungen bei anwaltlicher Tätigkeit im Rahmen der Erstberatung ist im Falle eines Schadens, der auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, auf einen Haftungshöchstbetrag von insgesamt EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten in Fällen, in denen eine persönliche Haftung besteht, auch für Erfüllungsgehilfen der Partnerkanzlei und sind für diese ein echter Vertrag zugunsten Dritter.
- Soweit Dritte aus dem Verhältnis zwischen Partnerkanzlei und Kunden Rechte herleiten können (Vertrag zugunsten Dritter) oder in den Schutzbereich des Verhältnisses einbezogen sind (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter), gilt die Haftungsbeschränkung auch diesen Dritten gegenüber.
- Die Nutzung der Rechtsberatung ist ausschließlich dem Kunden vorbehalten. Eine Nutzung durch Dritte oder zu anderen Zwecken als der Vereinsarbeit ist ausgeschlossen.
- Diese AGB gelten im Rahmen eines ggfls. entstehenden Vertragsverhältnisses zwischen der Partnerkanzlei und dem Kunden, sofern die Parteien nicht etwas Abweichendes vereinbaren.
§ 13 Vorstandsberatung
- Die Vorstandsberatung besteht aus unverbindlichen Empfehlungen und Hilfestellungen, die unsere in der Vereinsarbeit versierten Mitarbeiter an die Kunden mündlich oder in Textform übermitteln.
- Die Nutzung der Vorstandsberatung ist ausschließlich dem Kunden vorbehalten. Eine Nutzung durch Dritte oder zu anderen Zwecken als der Vereinsarbeit ist ausgeschlossen.
- Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Empfehlungen ist ausgeschlossen.
- Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der auf unserer Website enthaltenen Informationen ist ebenfalls ausgeschlossen. Diese Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt.
§ 14 Inhalte auf der Website, Mitgliederbereich
- Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Inhalte, die dem Kunden auf unserer Website, im Mitgliederbereich oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, ist ausgeschlossen. Diese Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt.
- Wir bemühen uns, den Zugang zur Website, zum Mitgliederbereich sowie zur Rechts- und Vorstandsberatung permanent (365 Tage, 24h) zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, der Zugriff zeitweise beschränkt sein.
E) Zahlung, Preise
In diesem Teil finden Sie alle Informationen dazu, welche Preise gelten, wann und wie Sie bezahlen können und was im Falle eines Zahlungsverzuges geschieht.
§ 15 Bruttobeträge, Fälligkeit, Änderung
- Die von uns errechneten oder genannten Preise stellen Bruttopreise dar.
- Die Preise werden auf Grundlage der Angaben des Kunden errechnet und stellen kein verbindliches Angebot dar. Erst mit Annahme des Antrags des Kunden gem. § 4 (3) bzw. § 5 (3) gilt der Preis als verbindlich vereinbart.
- Die Preise stellen in der Regel Jahresbeiträge dar. Diese sind im Voraus für das Beitragsjahr zu entrichten und werden im ersten Vertragsjahr unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. In den darauffolgenden Vertragsjahren werden die Beiträge jeweils am 1. des Monats fällig, in dem der Vertrag geschlossen wurde.
- Die vereinbarten Preise gelten für das jeweilige Vertragsjahr. Das Vertragsjahr beginnt mit dem Datum des Beginns des Versicherungsschutzes.
- Es ist möglich, dass wir unsere Preise nach Ablauf eines Vertragsjahres anpassen müssen. Die Anpassung kann nach unserem billigen Ermessen erfolgen, wenn die Kosten für die Versicherungs- oder Beratungsleistungen durch unsere Vertragspartner sich ändern. Eine etwaige Anpassung teilen wir dem Kunden mindestens vier (4) Monate vor Ablauf des Vertragsjahres. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, den Vertrag gem. § 19 (1) ordentlich zu kündigen.
§ 16 Zahlungsbedingungen
- Der Kunde zahlt grundsätzlich per Lastschrift. Wir werden die Belastung des Kontos frühestens zu dem in § 15 (3) geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die folgenden Vertragsjahre.
- Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde seine Bank hiermit unwiderruflich, uns den vollständigen Namen der vertretungsberechtigten Personen und die aktuelle Anschrift des Kunden mitzuteilen. Wir sind zudem berechtigt, etwaige Mehrkosten vom Kunden erstattet zu verlangen.
- Wir bieten nach individueller Absprache an, die Zahlung per Rechnung oder per Überweisung zu tätigen. Auch in diesem Fall werden die Beiträge zum in § 15 (3) vereinbarten Zeitpunkt fällig. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 17 Zahlungsverzug
- Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht zum in § 15 (3) vereinbarten Zeitpunkt leistet.
- Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unsere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der offenen Forderung gem. § 21 zurückzuhalten und/oder den Vertrag gem. § 19 (2) fristlos zu kündigen.
F) Vertragslaufzeit, Kündigung, Widerruf
In diesem Teil finden Sie alle Informationen dazu, wie lange der Vertrag läuft, welche Widerrufsrechte Ihnen zustehen und welche Kündigungsfristen für beide Seiten gelten.
§ 18 Mindestvertragslaufzeit, verlängerte Vertragslaufzeit
- Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden beginnt mit Zustandekommen des Vertrages gem. § 4 (3) bzw. § 5 (3) und wird für die Dauer von einem (1) Jahr geschlossen („Mindestvertragslaufzeit“).
- Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr („verlängerte Vertragslaufzeit“), falls er nicht drei (3) Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. der verlängerten Vertragslaufzeit von einer Vertragspartei ordentlich gekündigt wird.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung gem. § 19 (2) bleibt hiervon unberührt.
§ 19 Kündigungsfristen, fristlose Kündigung, Form
- Die ordentliche Kündigung ist nur zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten möglich.
- Die fristlose Kündigung ist für beide Parteien möglich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde in Zahlungsverzug gerät, vgl. § 17 (2),
b) der Kunde eine oder mehrere der in § 3 (1) lit. a) bis lit. f) genannten Voraussetzungen erfüllt; dieses Recht gilt auch bei einer nachträglichen Änderung der Verhältnisse,
c) der Kunde vor oder bei Vertragsschluss (teilweise) falsche oder unvollständige Angaben macht,
d) der Kunde während der Dauer des Vertragsverhältnisses erforderliche Angaben nicht, falsch, unvollständig oder verspätet macht,
e) der Kunde die Rechtsberatung wiederholt übermäßig in Anspruch nimmt, vgl. § 12 (2), - Jede Kündigung bedarf der Textform.
- Im Falle der fristlosen Kündigung, unabhängig davon, welche Partei kündigt, besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung bereits fälliger Jahresbeiträge.
§ 20 Widerruf
- Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern, vgl. § 2. Es besteht deshalb kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Kunden.
- Wir gewähren dem Kunden ein sog. Widerrufsrecht unter den folgenden Bedingungen:
a) Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
b) Die Frist von 14 Tagen beginnt mit Versand des Antrags des Kunden gem. § 4 (2) bzw. § 5 (2).
c) Der Widerruf muss in Textform (per E-Mail) an folgende Adresse gesendet werden: service@deutsches-ehrenamt.de.
d) Wenn der Vertrag wirksam widerrufen wurde, endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung.
e) Im Falle des wirksamen Widerrufs erstatten wir grundsätzlich bereits gezahlte Beiträge vollständig zurück. Dies gilt nicht, wenn der Kunde bereits Leistungen von uns, insbesondere Versicherungsleistungen oder Rechts- oder Vorstandsberatung, in Anspruch genommen hat. In diesem Fall werden die Beiträge nicht zurückerstattet. - Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten die unter § 18 und § 19 geregelten Bedingungen für die Beendigung des Vertrages.
G) Pflichtverletzung, Gewährleistung, Haftung
In diesem Teil finden Sie alle Informationen dazu, welche Rechte beiden Parteien im Falle von Pflichtverletzungen und bei mangelhafter Leistung zustehen.
§ 21 Zurückbehaltungsrecht
- Im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung durch den Kunden haben wir das Recht, unsere Leistungen bis zur endgültigen Behebung des verletzenden Zustandes zurückzuhalten.
- Eine erhebliche Pflichtverletzung in diesem Sinne liegt insbesondere vor,
a) wenn der Kunde bei Vertragsschluss teilweise oder vollständig falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitige Informationen zur Haushaltssumme und/oder der Mitgliederzahl macht, vgl. § 9 (1),
b) wenn der Kunde nach Vertragsschluss eine Veränderung der Haushaltssumme und/oder der Mitgliederzahl nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt, vgl. § 9 (4),
c) wenn der Kunde mit der Zahlung des Jahresbeitrags in Verzug gerät, vgl. § 17, - Während der Dauer des Zurückbehaltungsrechts wird insbesondere kein Versicherungsschutz gewährt für Schäden oder schadensrelevante Sachverhalte, die während dieser Zeit bekannt werden oder eintreten.
- Wir teilen dem Kunden in Textform (per E-Mail) mit, dass und aus welchem Grund wir das Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 22 Mängelrechte, Haftungsbeschränkung Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, soweit nachstehend und/oder in den Versicherungsbedingungen nicht anders geregelt.
- Vorbehaltlich § 22 (2) ist unsere Haftung aufgrund von oder in Zusammenhang mit unseren Leistungen an den Kunden bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise vorhersehbar sind. Eine „wesentliche Vertragspflicht“ ist eine Pflicht, deren Erfüllung wesentlich ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages, deren Verletzung die Zwecke des Vertrages gefährden und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut. Ein Schaden ist „vorhersehbar“, wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. § 4 (3) bzw. § 5 (3) typischerweise vorhersehbar war. Wir schließen unsere Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht aus.
- Unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch diese Geschäftsbedingungen weder ausgeschlossen noch beschränkt.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
- Soweit auf unserer Website oder in sonstiger Weise Links zu Seiten, Quellen oder Diensten von Dritten abrufbar sind, haben wir keine Kontrolle über die Inhalte dieser Seiten, Quellen oder Dienste. Die Nutzung sämtlicher dieser Seiten, Quellen oder Dienste unterliegt den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Dritten. Wir übernehmen keine Haftung für sie oder für Schäden, die durch deren Nutzung entstehen können.
Sonstiges
§ 23 Änderung, Ergänzung
- Es ist möglich, dass wir diese Geschäftsbedingungen anpassen, d.h. ändern oder ergänzen. Eine solche Anpassung machen wir nur, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden und der Zumutbarkeit für die Kunden.
- Wir werden den Kunden über eine Änderung informieren und die Möglichkeit geben, unter Einhaltung einer Frist den geänderten Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen, bleiben die vormaligen vom Kunden akzeptierten Geschäftsbedingungen unverändert in Kraft.
§ 24 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
- Erfüllungsort für alle Leistungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist.
§ 25 Datenschutz
Wir dürfen die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website abrufbaren Datenschutzerklärung.
§ 26 Subdienstleister
Der Anbieter ist berechtigt, mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen jederzeit Dritte zu betrauen, insbesondere die Partnerkanzleien.
§ 27 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
§ 28
Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer etwaigen Lücke in diesen Geschäftsbedingungen.